Hinweis: Die fino run GmbH ist ein privates Unternehmen. Der hier angebotene Dienst ist kein Angebot der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Transparenzregisterauszüge können direkt vom deutschen Transparenzregister bezogen werden.

Features

Unser Dienst ermöglicht aus Ihrer Anwendung heraus per technischer Schnittstelle die Recherche nach Unternehmen im Transparenzregister, das Stellen von Anträgen auf Einsichtnahme sowie das Bezahlen und Herunterladen der Dokumente. So erhalten Sie schnell und mit wenigen Mausklicks aktuelle Auskünfte über die wirtschaftlich Berechtigten von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Stiftungen.

Bequeme Recherche

Recherchieren Sie ohne Aufwand nach Unternehmen! Sie können nach mehreren Firmen gleichzeitig suchen und die Trefferliste eingrenzen.

Einfache Antragstellung

Mit nur wenigen Mausklicks können Sie einen Antrag auf Einsichtnahme stellen – unabhängig davon, welcher Berechtigungsgruppe Sie angehören.

Download der Dokumente

Sie erhalten ein unverändertes Originaldokument aus dem Transparenzregister und – wenn gewünscht – strukturierte Daten

24/7 verfügbar

Unser Service ist immer für Sie da, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Der Betrieb erfolgt sicher in deutschen Rechenzentren.

Anwendungsbeispiele

Wann immer schnell Auszüge aus dem Transparenzregisterauszug als Teil von Geschäftsprozessen benötigt werden, ist ein Abruf der Registerauszüge über unsere API sinnvoll. Unser Service richtet sich an alle drei Berechtigungsgruppen:

Behörden

Behörden, die im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tätig sind, erhalten uneingeschränkten Zugang und können mit dem API-Abruf ihre gesetzlichen Aufgaben effizient erfüllen. Hierzu gehören zum Beispiel die Aufsichtsbehörden, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, das BAFA, sowie die Strafverfolgungsbehörden, das Bundesamt für Steuern und Behörden, die für die Aufklärung, Vergütung und Beseitigung von Gefahren zuständigen sind.

Verpflichtete

Unternehmen wie Kreditinstitute, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Rechtsanwälte, Notare und Immobilienmakler sowie Güterhändler und Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche einhalten müssen, können ebenfalls mit unserer API bequem und schnell Einsicht nehmen.

Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse

„Jedermänner“ wie Fachjournalisten oder Nichtregierungsorganisationen ist eine beschränkte Einsichtnahme bei Darlegung eines berechtigten Interesses gestattet. Besteht ein nachgewiesener Bezug zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, so kann über unserer API der Monat und das Jahr der Geburt des wirtschaftlich Berechtigten und sein Wohnsitzland abgefragt werden.

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